Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungs-Verordnung – ZmediatAusbV
Von Nicole Becker
Mit Datum vom 31.01.2014 wurde dem Bundesjustizministerium der Verordnungsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz „Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungs-Verordnung – ZmediatAusbV)“ vorgelegt.
Die Empfehlungen für diese Verordnung wurden durch den vom Bundesministerium der Justiz initiierten und moderierten Arbeitskreis „Zertifizierung für Mediatorinnen und Mediatoren“, an dem Vertreter von Mediatorenverbänden, der Anwälte, Notare, der Richterschaft, der Hochschulen, der Versicherungswirtschaft sowie der Industrie- und Handelskammern mitgewirkt haben, in den letzten vier Jahren erarbeitet und stützen sich im Wesentlichen auf die Beschlussempfehlungen und den Bericht des 6. Rechtsausschusses zum Gesetzesentwurf aus dem Jahr 2011. In der Begründung zur Verordnung heißt es explizit, dass durch die Einführung des „zertifizierten Mediators“ ein Beitrag zur Qualität der Mediation auf dem Markt geleistet werden soll. Die Verfahrensweise rund um die Zertifizierung und Re-Zertifizierung ist jedoch noch zu regeln und soll innerhalb eines Übergangszeitraums von mehr als einem Jahr nach Erlass der Rechtsverordnung auf freiwilliger Basis privatrechtlich geschehen.